Therapiekostenersatz
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. Rehabilitationsmittel werden im Rahmen der sozialen Rehabilitation zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
- Krankenversicherungsträger (→ SV)
- Die zuständige Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Eventuell ein ärztliches Gutachten
- Rechnung über Therapiekosten
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at