Auf das eigene Grundstück gelangende Steine, Dachlawinen, Erde, Äste usw.

Grundsätzlich dürfen feste Körper wie z.B. Äste, Baumstämme, Steine, Dachlawinen, Erde, Bälle oder Betonstücke nicht auf benachbarte Grundstücke gelangen.

Um das Gelangen von Steinen, Dachlawinen u.Ä. auf das eigene Grundstück zu untersagen, ist grundsätzlich nach dem Versuch eines prätorischen Vergleichs eine Unterlassungsklage möglich.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31 1 2 3 4 5

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER