Wählen mit Wahlkarte - Nationalratswahl 2024

Hinweis

Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

Wer für die Nationalratswahl 2024 eine Wahlkarte beantragt hat, konnte mit dieser auf folgende Arten wählen:

VOR dem Wahltag (Briefwahl)

Neu

"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland); davor sind folgende Schritte erforderlich:     
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen    
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte musste bis spätestens Sonntag, 29. September 2024 (Wahltag), um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde ankommen; die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei der Bezirkswahlbehörde abgeben; davor sind folgende Schritte erforderlich:
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Abgabe bis zum 29. September 2024 (Wahltag), 17 Uhr; auch durch andere Person möglich
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland); davor sind folgende Schritte erforderlich:              
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Innerhalb des EWR oder der Schweiz musste die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte bis spätestens Montag, 23. September 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
    • Außerhalb des EWR oder der Schweiz musste die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 20. September 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte, außer sie befinden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung in die Wählerevidenz und können das für sie zuständige Wahllokal besuchen. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte kann auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden. 

Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde. 

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

AM Wahltag (29. September 2024)

  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe der Wahlkarte durch eine andere Person möglich.)
  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Persönliches Wählen mit offener und noch unbenützter Wahlkarte in der Regel in jedem Wahlloka (es kann sein, dass in einem Gebäude mit mehreren Wahllokalen nicht alle Wahllokale auch für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler bestimmt sind, zumindest aber ein Wahllokal muss es sein):
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen (eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben, Wahlkarte nicht zugeklebt!)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal und das Wahlkuvert ausgehändigt)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. eingeschränkte Mobilität, Aufenthalt in einem Krankenhaus)

Zusammen mit der Wahlkarte erhalten die Antragstellerinnen/die Antragsteller für die allfällige Vergabe von Vorzugsstimmen Aufstellungen mit näheren Informationen zu den Bewerberinnen/Bewerbern auf Bundeswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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