Rasenmähzeiten in Tirol
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde | Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben | Art der Tätigkeit | Zeiten |
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Kals am Großglockner | keine Vorgaben |
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Karres | keine Vorgaben |
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Karrösten | keine Vorgaben | ||
Kartitsch | keine Vorgaben |
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Kaunertal | keine Vorgaben |
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Kauns | keine Vorgaben |
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Kirchberg in Tirol | Verordnung | lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Benützung von Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Schleifscheiben, Trennscheiben, das Klopfen von Teppichen, Matratzen, Decken sowie Hämmern, Sägen, Bohren, Zerkleinern von Brennmaterialien) | verboten:
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Kirchbichl | Empfehlung | lärmerzeugende Haus- und Gartenarbeiten | zu unterlassen:
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Kirchdorf in Tirol | Verordnung | Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, | verboten:
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Kolsass | keine Vorgaben |
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Kössen | Empfehlung | Rasenmähen und sonstige lärmerregende Tätigkeiten | zu unterlassen:
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Kramsach | Verordnung | Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von mit Verbrennungs- oder Elektromotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Schleifscheiben udgl. Lärmerregende Arbeiten sind außerdem in einem Umkreis von 50 Metern von Schulen während der Unterrichtszeit, von Kirchen während der Gottesdienste, von Plätzen während Versammlungen und von Friedhöfen während Beerdigungen untersagt. ausgenommen: Winterdiensttätigkeiten, die zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich sind | verboten:
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Kufstein | Verordnung | Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher usw. ausgenommen: Eine Störung benachbarter Personen ist – insbesondere aufgrund örtlicher Gegebenheiten – ausgeschlossen | verboten:
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