Aktives Wahlrecht – Steirische Gemeinderatswahlen 2025
Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 sind alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (23. März 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (6. Jänner 2025)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
Weiterführende Links
Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 15. Jänner 2025
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