"raus aus Öl und Gas" 2023/2024
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Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) reagiert aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 mit vereinfachten Förderungsbedingungen. Um die Betroffenen bei den außergewöhnlichen finanziellen Belastungen zu unterstützen, gelten in den aktuellen Förderungsprogrammen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis 31. Dezember 2024.
Weiterführende Informationen
Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm (→ KPC)
- Allgemeines zur Förderungsaktion
- "raus aus Öl und Gas" für Private
- "raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen
Allgemeines zur Förderungsaktion
Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein klimafreundliches oder hocheffizientes Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.
Die Mittel für die Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden von 2.445 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 um 1.200 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestockt.
"raus aus Öl und Gas" für Private
Folgende Personen können Förderungsanträge stellen:
- (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
- Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
- Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
Hinweis
Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.
Höhe der Förderung
Bei Ein- und Zweifamileinhäusern gibt es für den Umstieg von bestehenden Öl- und Gasheizungen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien attraktive Förderungen von rund 75 Prozent der Investitionskosten. Je nach installierter Technologie gelten unterschiedliche Förderhöchstgrenzen.
Für verschiedene Maßnahmen gibt es zusätzliche Boni:
- Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd
- Einbau eines Wärmeverteilsystems
- Tiefenbohrungen bei Tausch auf eine Erdwärmepumpe
- Erarbeitung eines Gesamtsanierungskonzepts für das Gebäude
- eine zusätzliche solarthermische Anlage
Die Einreichung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Registrierungen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2025 online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von zwölf Monaten online gestellt werden.
Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):
- Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus 2023/2024 – Umweltförderung (→ KPC)
- Kesseltausch mehrgeschossiger Wohnbau 2023/2024 – Umweltförderung (→ KPC)
"raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.
Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):
- Holzheizung < 100 kW – Umweltförderung (→ KPC)
- Wärmepumpe < 100 kW (→ KPC)
- Fernwärmeanschluss < 100 kW (→ KPC)
Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen
- kesseltausch.at – Föderungsaktion des Bundes (→ BMK)
Schritt für Schritt zur klimafreundlicheren Heizung - Landesförderungen zum Tausch des Heizungssystems (→ KPC)
Informationen über zusätzliche Förderungen in den Bundesländern - Hexit: Der "Raus aus dem Öl" Heizrechner (→ BMK)
Der Heizrechner "Hexit" (Heizöl-Exit) gibt einen Überblick über mögliche Heizungsalternativen für Ihr Gebäude. - Heizungstipps (→ BMK)
- klimaaktiv (→ BMK)
Auf den Seiten der Initiative klimaaktiv erfahren Sie, worauf Sie beim Umstieg auf ein neues Heizungssystem achten sollten und was sich auch bei neueren Heizungssystemen optimieren lässt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
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