Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/
keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Laa an der Thaya

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ladendorf

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Langau

keine Vorgaben

   

Langenlois

keine Vorgaben

 

 

Langenrohr

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Samstag
    • bis 15 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Langschlag

keine Vorgaben

 

 

Lanzenkirchen

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • ganztägig

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lassee 

Verordnung 

Rasenmähen (Elektro- sowie motorbetriebene Rasenmäher) im Erholungszentrum

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 11:30 Uhr
    • 15 bis 19:30 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Laxenburg

Verordnung

Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, u.a. die Verwendung von Rasenmähern und anderen im Garten benützten motorbetriebenen Maschinen und Geräten

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

Leiben

Verordnung 

Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichen Geräten in Wohngebieten

gilt nicht für:

Schneeräumarbeiten, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen; Ausnahmegenehmigungen der Gemeinde

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig



       

Lengenfeld

keine Vorgaben

 

 

Leobersdorf

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.)

ausgenommen: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

verboten:

  • täglich
    • zwischen 20 und 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Leopoldsdorf

Verordnung

Inbetriebnahme von Rasenmähern und lärmerzeugenden Maschinen

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Verordnung im Haus anfallende Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Holzhacken und Bautätigkeiten

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr

Lichtenau 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenegg 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenwörth Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege,  Säge-,Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien sowie lärmverursachende Bautätigkeit

gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lilienfeld

Verordnung

Verwendung von Verbrennungsmotorrasenmäher (Benzinrasenmäher)

verboten: 

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Litschau

Verordnung

Benützung von Kreissägen und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 6 Uhr

(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 15. September)

In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Loich

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) im geschlossenen Siedlungsgebiet

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Loosdorf 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 19 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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