Lenkberechtigung für Motorräder – Klassen A1, A2, A

Klasse A1:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Klasse A2:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.)

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Zusätzliche Informationen

Mit 16 Jahren kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse A2 in einer Fahrschule (→ WKO) begonnen werden, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird. Die praktische Fahrprüfung darf jedoch erst mit 18 Jahren abgelegt werden.

Tipp

AL-Lenkberechtigungen, die vor dem 1. November 1997 erteilt wurden, werden sofort auf die Klasse A umgeschrieben. Sie müssen nur die Umschreibung des Führerscheins beantragen und können damit die Lenkberechtigung für die Klasse A (uneingeschränkt) erhalten.

Erste Ausbildungsphase vor der Fahrprüfung:

  • Mindestens 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische theoretische Ausbildung
  • Mindestens 14 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung (ab 39 Jahren 16 Unterrichtseinheiten)

Zweite Ausbildungsphase nach der Prüfung:

Diese ist innerhalb von 14 Monaten nach der Prüfung zu absolvieren:

  • 6 Unterrichtseinheiten Fahrsicherheitstraining
  • 3 Unterrichtseinheiten verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining

Ausführliche Informationen zu den Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Führerscheinklassen und zur Mehrphasenausbildung für die Klassen A und B finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER