Zuständige Stelle
Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:
- das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
Letzte Aktualisierung: 16. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at