Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten

Allgemeines

Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:

Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Sie ist dafür zuständig, Fahr- bzw. Fluggastbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung zu klären und verhilft Betroffenen im Streitfall mit dem Unternehmen zu ihrem Recht und ihrer Entschädigung.

Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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