Todesfall infolge von Katastrophen

Todesfall bei einer Katastrophe im Inland

Kommt jemand bei einer Katastrophe im Inland ums Leben, sind von den Angehörigen die gleichen Formalitäten wie bei einem Todesfall unter natürlichen Umständen zu erledigen. Wird die Leiche nicht gefunden, siehe unter vermisst. Nähere Informationen zur Vorgehensweise finden sich auf der Seite zum Todesfall.

Todesfall bei einer Katastrophe im Ausland

Welche Formalitäten bei einem Todesfall im Ausland zu erledigen sind, ist der Seite zum Todesfall im Ausland zu entnehmen.

Identifizierung von Todesopfern

Besonders nach Katastrophen ist es oft nicht mehr möglich, die Toten anhand des Aussehens zu identifizieren. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer Identifizierung anhand von DNS-Proben oder eines Zahnabdrucks. Diese Verfahren werden von sogenannten DVI-Teams (Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern) durchgeführt, die aus Gerichtsmedizinerinnen/Gerichtsmedizinern und Beamtinnen/Beamten des Bundesministeriums für Inneres bestehen.

Finanzielle Unterstützungen

Todeserklärung

Nähere Informationen zur Todeserklärung finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz

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Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

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