Studentenheime
In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.
Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.
Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.
Weiterführende Links
- Studentenheime (→ BMBWF)
- Studentenheime (→ home4students)
- Student Housing (→ STUWO)
- Broschüre zum Thema "Studieren und Wohnen" (→ ÖH)
- Schwarzes Brett für Studentenheime (→ ÖH)
- Fragen und Antworten zum Thema "Leben im Studentenheim" (→ ÖH)
- Liste von Studentenheimen (→ ÖH)
- Viennabase – homes for students (→ Wien Holding)
Letzte Aktualisierung: 28. November 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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