Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Ein Lehrling muss

  • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
  • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
  • die Berufsschule besuchen,
  • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
  • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

  • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
  • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
  • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
  • die Berufsschule besuchen zu können.

Weiterführende Links

Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER