Allgemeines – NÖ Gemeinderatswahlen 2025
Hinweis
Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025, finden die allgemeinen Gemeinderatswahlen des Bundeslandes Niederösterreich statt. Gewählt werden die Gemeinderäte für alle niederösterreichischen Gemeinden mit Ausnahme
- der Marktgemeinde Pernersdorf,
- Marktgemeinde Vösendorf
- sowie der Städte mit eigenem Statut: Krems an der Donau, St. Pölten und Waidhofen an der Ybbs.
Die von den Wahlen ausgenommenen Städte mit eigenem Statut haben in Niederösterreich traditionell eigene Wahltermine. Der Stadtsenat von Wiener Neustadt, eine weitere Stadt mit eigenem Statut, hat hingegen die Gemeinderatswahl – ebenso wie die NÖ Landesregierung die allgemeinen Gemeinderatswahlen – für Sonntag, den 26. Jänner 2025 ausgeschrieben.
In Niederösterreich ist keine Direktwahl der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister möglich. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird in niederösterreichischen Gemeinden aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.
Stichtag für die Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 ist der 30. September 2024. Nach dem Stichtag richten sich die Voraussetzungen für das Wahlrecht, ausgenommen davon ist das Wahlalter, welches sich am Wahltag orientiert.
Die letzten allgemeinen Gemeinderatswahlen fanden in Niederösterreich am 26. Jänner 2020 statt. In Pernersdorf fanden die letzten (vorgezogenen) Gemeinderatswahlen am 28. Jänner 2024 und in Vösendorf am 5. Mai 2024 statt. In Krems an der Donau wurde zuletzt am 4. September 2022, in St. Pölten am 24. Jänner 2021 und Waidhofen an der Ybbs zuletzt am 30. Jänner 2022.
Gewählt wird unter Einhaltung der Wahlgrundsätze durch persönliche Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl.
Weiterführende Links
- NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
- Wahlkalender Allgemeine NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
- Online-Beantrag der Wahlkarte (Formular der Gemeinde)
Rechtsgrundlagen
- NÖ Gemeinderatswahlordnung
- NÖ Gemeindeordnung
- Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit einem Statut
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