Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025
Bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 kann die Stimme
• persönlich im zuständigen Wahllokal oder
• mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Neu
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 beim zuständigen Gemeindeamt ist auf folgende Arten möglich:
- schriftlich (online, je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde, über www.meinewahlkarte.at) oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- bis Mittwoch, 12. März 2025
- (nicht online) bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr
Hinweis
Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 gewählt werden:
Briefwahl (VOR Wahltag)
- Verschlossene Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten, Einwurf in vorhandenen Einlaufkasten); die Wahlkarte musste so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden, dass diese am Wahltag spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals beim Gemeindeamt einlangt.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
- Wahlkarte verschließen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)
- im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem anderen Wahllokal innerhalb der eigenen Gemeinde:
- Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) mit enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel
- sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis)
mitbringen
- vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag wegen eingeschränkter Mobilität
Hinweis
Am Wahltag können keine bereits verschlossenen Wahlkarten in den Wahllokalen abgegeben werden (Briefwahl)!
Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Gemeindewahlgesetz (GWG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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