Kinder im Radverkehr

Altersgrenzen

Grundsätzlich dürfen Kinder ab zwölf Jahren alleine mit dem Rad fahren. Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden.

Achtung

Kinder sollten, wenn sie mit dem eigenen Fahrrad  in Begleitung unterwegs sind, vorne fahren und immer im Auge behalten werden. Ausgenommen auf Schienenstraßen ist es bei Begleitung eines Kindes erlaubt, neben dem Kind zu fahren.

Transport von Kindern

Kinder können in einem Kindersitz auf dem Fahrrad, mit einem Fahrradanhänger oder auch in einer Transportkiste befördert werden. Für die beim Transport von Kindern am Fahrrad erforderliche Ausstattung bzw. Montage von Kindersitzen, Fahrradanhängern und Transportkisten gibt es genaue Vorschriften in der Fahrradverordnung.

Radhelmpflicht

Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. Ausführliche Informationen zu Fahrrädern für Kleinkinder finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Kind und Fahrrad (→ ÖAMTC)

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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