Angehörige von EU-Bürgern* und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind – Aufenthalt in Österreich
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).
- Allgemeines zum Aufenthalt in Österreich
- Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte
- Niederlassungsbewilligung für weitere Angehörige
- Aufenthaltsbeendigung
Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind, in Österreich, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte etc.
Letzte Aktualisierung: 11. April 2024
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