Bundes-Ehrenzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.
Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.
Zuständige Stelle
Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde
Hinweis
Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundeskanzleramt
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at