Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.
Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.
Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.
Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.
Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 55/2023 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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