Trickbetrug
Trickbetrügerinnen/Trickbetrüger versuchen an Bargeld und Wertgegenstände zu kommen, indem sie großen Druck machen und beispielsweise eine Notsituation vortäuschen. Kriminelle geben sich als Verwandte/Verwandter, Beamtinnen/Beamte, oder Handwerkerinnen/Handwerker aus und täuschen ihre Opfer sehr geschickt.
- "Neffen-", "Nichten-" oder "Enkeltrick"
- Falsche Polizistinnen/Polizisten, falsche Kriminalbeamtinnen /Kriminalbeamte bzw. falsche Amtspersonen
- Bitte um Hilfe
- Weitere Formen von Trickbetrug
- Weiterführende Links
"Neffen-", "Nichten-" oder "Enkeltrick"
Die Betrügerin/der Betrüger ruft vorwiegend bei älteren allein lebenden Personen an und gibt sich als Verwandte/Verwandter aus. Sie/er nennt seinen Namen nicht selbst, sondern lässt die Angerufene/den Angerufenen raten und wählt dann einen der genannten Namen aus. Danach erzählt sie/er von einer angeblichen Notsituation, in der sie/er rasch einen bestimmten Geldbetrag benötigt. Sie/er verspricht, das Geld innerhalb kurzer Zeit wieder zurückzugeben. Das Geld lässt sie/er von einer Botin/einem Boten abholen, da sie/er selbst wegen wichtiger Termine keine Zeit dazu hat. Wenn die Angerufene/der Angerufene behauptet, derzeit nicht so viel Geld im Haus zu haben, wird sie/er unter Druck gesetzt, sofort zur Bank zu gehen und das Geld abzuheben.
Die Betrügerinnen/Betrüger setzen ihre Opfer auch moralisch unter Druck ihnen zu helfen, indem sie beispielsweise behaupten, ihnen selbst schon oft geholfen zu haben und meinen, dass es nun an der Zeit wäre, für ihre Hilfe eine Gegenleistung zu bekommen.
In vielen Fällen haben ältere Menschen bereits ihre gesamten Lebensersparnisse auf diese Art an Betrügerinnen/Betrüger verloren.
Was können Betroffene tun, wenn sie einen derartigen Anruf erhalten:
- Formulierungen wie "Rate mal, wer hier spricht!" oder "Erkennst du mich denn nicht?" sollten stutzig machen. Sie sollten sich auf kein Namenraten einlassen, sondern verlangen, dass die Anruferin/der Anrufer von sich aus ihren/seinen Namen nennt. Wenn es sich wirklich um eine nahestehende Person handelt, wird sie dieser Bitte nachkommen.
- Auch wenn die Anruferin/der Anrufer von sich aus ihren/seinen Namen genannt hat und um Geld bittet, sollte man erst vorsichtig sein. Es ist wichtig, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und sich zu vergewissern, ob es sich bei der Anruferin/dem Anrufer wirklich um eine bestimmte Verwandte/einen bestimmten Verwandten handelt (z.B. indem man sie/ihn etwas Persönliches fragt, das nur die betreffende Person wissen kann). Noch besser ist es, das Gespräch zu beenden und die Verwandte/den Verwandten unter ihrer/seiner bekannten Nummer zurückzurufen. Nur so kann festgestellt werden, ob die Identität der Anruferin/des Anrufers stimmt.
- Wenn man der Anruferin/dem Anrufer bereits Hilfe zugesagt hat, danach aber Zweifel kommen, sollte die Polizei (Telefonnummer 133 oder 112) angerufen werden. Diese wird erklären, wie man sich weiter verhalten soll und eventuell versuchen, die Betrügerin/den Betrüger bei der Geldübergabe zu stellen.
- Wer Opfer eines Trickbetruges geworden ist, sollte die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 verständigen.
Falsche Polizistinnen/Polizisten, falsche Kriminalbeamtinnen/Kriminalbeamte bzw. falsche Amtspersonen
Die Betrügerinnen/die Betrüger geben sich als Polizistinnen/Polizisten oder Kriminalbeamtinnen/Kriminalbeamte aus und behaupten, dass sie Geld oder Wertgegenstände beschlagnahmen oder sicher verwahren müssen. Dabei wird eine Notsituation, z.B. ein Unfall, eine Straftat oder eine andere unangenehme Situation vorgetäuscht. Oft wird behauptet, dass eine Verrwandte/ein Verwandter oder eine Bekannte/ein Bekannter in eine Amtshandlung verwickelt ist, es wird eine "!Kaution" gefordert.
- Es ist wichtig, sich nicht unter Druck setzten zu lassen! Man sollte der Anruferin/dem Anrufer mitteilen, dass es gerade ungünstig ist und einen Rückruf anbieten. Echte Amtspersonen werden Verständnis haben, Betrügerinnen/Betrüger werden den Druck erhöhen, damit man nicht auflegt.
- Wenn behauptet wird, dass eine Verwandt/ein Verwandter in Schwierigkeiten ist, sollte man auflegen und diese Person anrufen, um sich von den Tatsachen zu überzeugen.
- Man sollte keine fremden Personen in sein Haus oder seine Wohnung lassen und diesen kein Geld oder Wertgegenstände übergeben. Im Notfall sollte die Polizei unter 133 angerufen werden.
- Wer Opfer eines Trickbetruges geworden ist, sollte die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 verständigen.
Nicht immer laufen Trickdiebstähle so glimpflich ab, dass die Opfer erst im Nachhinein einen Diebstahl bemerken. Man muss sich bewusst machten, dass die Betrügerinnen/Betrüger eventuell nicht davor zurückschrecken, Gewalt anzuwenden, wenn sie von sich aus keine Wertgegenstände oder Bargeld finden können. Wenn sie bereits in die Wohnung oder in das Haus gelassen wurden, sind ihnen ihre Opfer schutzlos ausgeliefert!
Bitte um Hilfe
Ein häufiger Trick, mit dem sich Betrügerinnen/Betrüger Zugang zu Wohnungen verschaffen, ist die Bitte um ein Glas Wasser, um Schreibzeug, um Wechselgeld oder um Hilfe bei gesundheitlichen Problemen. Während der Bitte nachgekommen wird, kann die besagte Person die/den Helfenden ablenken und Komplizinnen/Komplizen durchsuchen einstweilen die Wohnung nach Wertsachen.
Vorsicht ist auch bei fremden Personen geboten, die sich als Nachbarinnen/Nachbarn ausgeben und behaupten, sich aus der Wohnung ausgesperrt zu haben und telefonieren zu wollen.
Was man tun kann, wenn jemand um Hilfe bittet und Unsicherheit besteht, wie die Person einzuschätzen ist:
- Niemals Fremden sofort die Türe öffnen und die Gegensprechanlage verwenden; immer zuerst durch den Türspion sehen oder nur mit vorgelegter Sicherheitskette öffnen;
- Auch wenn jemand um Schreibzeug, ein Glas Wasser oder Ähnliches bittet, sollten die Türe niemals ganz geöffnet werden. Kleine Gegenstände können auch bei vorgelegter Sicherheitskette durchgereicht werden.
- Wenn jemand bei gesundheitlichen Problemen oder einem angeblichen Notfall um Hilfe bittet, kann angeboten werden, die Rettung (Telefonnummer 144) oder die Polizei (Telefonnummer 133 oder 112) zu rufen; es sollte aber niemand in die Wohnung gelassen werden.
- Wenn eine unbekannte Nachbarin/ein unbekannter Nachbar behauptet, sich ausgesperrt zu haben und darum bittet, telefonieren zu dürfen, sollte man selbst einen Schlüsseldienst herbeirufen.
- Man sollte versuchen, sich das Aussehen der Personen so gut wie möglich einzuprägen, um gegebenenfalls eine genaue Personenbeschreibung abgeben zu können. Wichtig ist es, auf Besonderheiten im Aussehen, in der Sprache oder in der Kleidung der Täterinnen/der Täter zu achten.
- Wer Opfer eines Trickbetruges geworden ist, sollte die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 verständigen.
Nicht immer laufen Trickdiebstähle so glimpflich ab, dass die Opfer erst im Nachhinein einen Diebstahl bemerken. Man sollte sich bewusst machen, dass die Betrügerinnen/Betrüger eventuell nicht davor zurückschrecken, Gewalt anzuwenden, wenn sie von sich aus keine Wertgegenstände oder Bargeld finden können. Wenn sie bereits in die Wohnung oder in das Haus gelassen wurden, sind ihnen ihre Opfer schutzlos ausgeliefert!
Weitere Formen von Trickbetrug
Auch das Internet wird von Betrügerinnen/Betrügern vermehrt für illegale Aktivitäten genutzt. Betrügerische Mails, das Ausspionieren von Passwörtern bzw. persönlichen Daten und Spam sind häufig genutzte Möglichkeiten, Internetnutzerinnen/Internetnutzern Schaden zuzufügen. Einen Überblick über die Themen, über die Internetnutzerin/Internetnutzer Bescheid wissen sollten, finden sich unter "Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Betrügereien verhindern (→ BK)
- Enkel oder Neffenbetrug (→ BK)
- Broschüre "GEMEIMSAM SICHER in den besten Jahren" (→ BK)
- Sicherer Internet-Zugang für ältere Menschen (→ Sicher-Im-Internet.at)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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