Hilfe bei Wohnungslosigkeit

In einer Studie der Vereinten Nationen (→ UNO) werden folgende Formen der Wohnungslosigkeit beschrieben:

  • Akute Wohnungslosigkeit
  • Wohnungslosigkeit im Sinne einer vorübergehenden bzw. befristeten Unterbringung in Sozialeinrichtungen wie Notschlafstellen, Wohnheimen oder "betreutes Wohnen"
  • Bevorstehende Wohnungslosigkeit (Verlust der Wohnung bzw. drohende Delogierung)
  • Potenzielle Wohnungslosigkeit (z.B. Höhe der Miete im Verhältnis zum Einkommen nicht leistbar)
  • Versteckte Wohnungslosigkeit (z.B. vorübergehende Unterbringung bei Freundinnen/Freunden oder Bekannten)
  • Unzumutbare Wohnsituation (z.B. feuchte, nicht oder schlecht beheizbare Wohnung, Überbelegung)

Zum Schutz vor Wohnungslosigkeit werden sowohl von den Ländern als auch von nichtstaatlichen Organisationen diverse Maßnahmen wie z.B. Delogierungsprävention angeboten.

Eine Auflistung von Organisationen, die Beratungen durchführen und Notfallwohnungen und Plätze in betreuten Einrichtungen vermitteln, finden Sie im Kapitel "Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not".

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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