Elektronischer Impfpass

Der Elektronische Impfpass (im Folgenden: eImpfpass) wird künftig den bisherigen Papierimpfpass komplett ersetzen. Die zentrale eImpfpass-Anwendung mit dem nationalen Impfregister wird mit ihren Basisfunktionen seit Oktober 2020 eingesetzt, damit wurde ein Grundstein für eine umfassende Dokumentation der Coronaschutzimpfungen im nationalen Impfregister gelegt. Umgesetzt wird das Projekt eImpfpass von der ELGA GmbH.

Entstehungsgeschichte

Bund und Länder haben sich zur Schaffung der Rahmenbedingungen für den breiteren Einsatz von elektronischen Gesundheitsdiensten einschließlich eines sogenannten Elektronischen Impfpasses verpflichtet (Art 7 Abs 4 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens). Mit Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission vom 29. Juni 2018 wurde die Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts eImpfpass als eHealth-Anwendung auf Basis der sicheren ELGA-Infrastruktur festgelegt. Mit einer Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes sowie der Neuerlassung einer eHealth-Verordnung wurden die Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung "eImpfpass" geschaffen.

Parallel zur Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 wurde vom zuständigen Bundesminister eine neue eHealth-Verordnung erlassen, deren ausschließlicher Regelungsgegenstand die Pilotierung des eImpfpasses ist. Wegen der COVID-19-Pandemie wurde das ursprünglich geplante Pilotprojekt eImpfpass dahin gehend adaptiert, dass es durch die Fokussierung auf COVID-19-Impfungen stark beschleunigt und auch hinsichtlich der Pilotregion (nicht nur einige, sondern alle Bundesländer) sowie der Pilotteilnehmenden (alle impfenden Gesundheitsberufe) ausgeweitet wurde. Derzeit stehen noch nicht alle Funktionalitäten des eImpfpasses zur Verfügung. An einem Gesamtkonzept für die Bereitstellung weiterer Funktionalitäten, wie etwa persönlicher Impf-Kalender oder Impf-Erinnerungen, wird seitens der für das Pilotprojekt verantwortlichen ELGA GmbH bereits gearbeitet.

Hauptzielsetzungen des Vorhabens "eImpfpass"

  1. Die Ablöse des Papierimpfpasses bzw. die Behebung der mit einer papiergestützten Impfdokumentation verbundenen Nachteile: Der eImpfpass wird künftig für die Bürgerinnen/Bürger die Primärdokumentation darstellen. Ergänzungen zur elektronischen Dokumentation sind nur in jenen Fällen notwendig, bei denen im Zuge der Einreise in bestimmte Staaten ausschließlich der Papierimpfpass (WHO-Formular) anerkannt wird. Durch die aus dem "Impfplan Österreich" abgeleiteten Impfempfehlungen in Verbindung mit einem Erinnerungssystem sowie der Möglichkeit zur Selbsterfassung früherer Impfungen adressiert dieses Ziel unmittelbar die Bürgerinnen/Bürger und trägt dazu bei, die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
  2. Mit dem eImpfpass wird eine Datenbasis für Statistiken aufgebaut, in der Informationen über Impfungen anhand standardisierter Vorgaben von in Österreich impfenden Gesundheitsdiensteanbietern in einem zentralen Impfregister gespeichert werden. Nur anhand dieser vollständigen und rasch verfügbaren Datenbasis ist es möglich, valide Durchimpfungsraten bzw. Informationen über potenzielle Impflücken zu gewinnen. Dieses Ziel adressiert primär die für die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Impfwesens zuständigen Gesundheitsbehörden, trägt aber auch dazu bei, für die Erreichung international vereinbarter Eradikations- und Eliminationsziele belastbare Angaben zu liefern.
  3. Mit dem eImpfpass wird eine Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements angestrebt. Bisher mussten für die Durchführung behördlicher Maßnahmen zum Teil manuelle oder telefonische Recherchen durchgeführt werden. Die Verwendung der Daten des Impfregisters soll es den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Das Ziel adressiert somit die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen.
  4. Schließlich soll der eImpfpass zu einer Vereinfachung der Administration beitragen. Die Abwicklung von kostenlosen Impfprogrammen ist derzeit administrativ sehr aufwendig. Verrechnungsprozesse sind unterschiedlich organisiert, notwendige Informationen werden zum Teil in manuell ausgefüllten Listen übermittelt – dies erhöht die Fehlerquote und erfordert zeitintensive Nacharbeiten. Die Verwendung des Impfregisters als Datengrundlage soll für die beteiligten Stellen Erleichterungen bringen und diesbezüglich mögliche Effizienzpotenziale heben. Adressat dieses Ziels ist somit ebenfalls das öffentliche Gesundheitswesen.

Durch die Weiterentwicklung der ELGA-Infrastruktur erfolgte die technische Umsetzung des eImpfpasses, um durch Optimierung der Versorgungs- und Behandlungsprozesse die Zufriedenheit der Bevölkerung sicherzustellen. Rechtlich verankert wurde der eImpfpass durch die Einfügung eines neuen 2. Unterabschnitts in den 5. Abschnitt des Gesundheitstelematikgesetzes betreffend eHealth-Anwendungen: Zwar wird für den eImpfpass als eHealth-Anwendung die technische Infrastruktur der ELGA-Komponenten ganz oder teilweise genutzt, jedoch fällt der eImpfpass nicht unter das Regelungsregime von ELGA.

Im Gegensatz zum ELGA-Regelungsregime besteht gegen die Speicherung der Impfdaten im zentralen Impfregister kein Widerspruchsrecht der Bürgerinnen/Bürger, denn ein solches liefe – im Gegensatz zu Widersprüchen gegen die Teilnahme an der ELGA – dem erheblichen öffentlichen Interesse der Gesellschaft insgesamt zuwider, insbesondere jenem an der verbesserten Reaktionsfähigkeit im Falle von Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten sowie an der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele. Daher besteht gegen den eImpfpass kein Widerspruchsrecht der Bürgerinnen/Bürger, sondern vielmehr andere angemessene und spezifischen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Dazu zählt neben organisatorischen und technischen Datensicherheitsmaßnahmen insbesondere das Recht der Bürgerinnen/Bürger auf Auskunft über die sie betreffenden, im zentralen Impfregister gespeicherten Daten und Protokolldaten, das entweder elektronisch im Wege des ELGA-Zugangsportals oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle ausgeübt werden kann.

Weiterführende Links

Website der für das Pilotprojekt verantwortlichen ELGA GmbH

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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