Begriff "Demokratie"

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" – so heißt es in Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Die österreichische Staatsform ist eine Republik, die Regierungsform ist eine Demokratie.

Das Wort Republik stammt aus dem Lateinischen ("res publica") und heißt "öffentliche Angelegenheit". Eine Republik ist auf das Gemeinwesen und das Wohl aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ausgerichtet. An der Spitze des Staates steht der Präsident (in Österreich der Bundespräsident).

Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Volksherrschaft". D.h. in der Demokratie ist das Volk der staatliche Souverän (die oberste Staatsgewalt) und die politischen Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung gefällt. Der Mehrheitswille wird durch demokratische Wahlen bestimmt und legitimiert und dann durch Volksvertreterinnen/Volksvertreter (Politikerinnen/Politiker) umgesetzt. Dies entspricht einer repräsentativen Demokratie. Die wichtigsten Merkmale einer Demokratie sind Meinungsfreiheit, Existenz einer Opposition und Gewaltenteilung.

Vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich politisch zu beteiligen, bedeutet, die Zukunft Österreichs entscheidend mitzubestimmen.

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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