Vermisst nach Katastrophenfall

Im Falle einer Katastrophe im In- oder Ausland, von der auch Österreicherinnen/Österreicher betroffen sein können, wird üblicherweise eine Info-Hotline beim Bundesministerium für Inneres oder beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eingerichtet bzw. über die Medien bekannt gegeben, wohin besorgte Angehörige sich wenden können.

Tipp

Wenn Sie eine Nachricht von Ihren Angehörigen im Katastrophengebiet erhalten, sollten Sie sofort das zuständige Ministerium darüber informieren, damit der Name von den Vermisstenlisten gestrichen werden kann.

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Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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