Investorenwarnungen

Allgemeine Informationen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Befugnis, die Öffentlichkeit über die Investorenwarnung zu informieren, dass eine bestimmte Anbieterin/ein bestimmter Anbieter zu bestimmten Finanzdienstleistungen nicht berechtigt ist. Solche Investorenwarnungen werden auf der Startseite der FMA veröffentlicht und sind in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) einsehbar. Sie sind ein effizientes Mittel, wenn unerlaubte Anbieterinnen/Anbieter schwer ausfindig gemacht und behördlich nur sehr schwer verfolgt werden können (weil sie beispielsweise über keinen Sitz im Inland verfügen), oder wenn Gefahr für Anlegerinnen/Anleger droht.

Link zum Service

Investorenwarnungen (→ FMA)

Funktionsweise

Anlegerinnen/Anleger können die Investorenwarnungen nach dem Erscheinungsjahr filtern. Außerdem können sie Warnungen nach Datum und Namen der Finanzdienstleisterinnen/Finanzdienstleister ordnen.

Unter der Überschrift "Investorenwarnungen durchsuchen" befindet sich ein Suchfeld, in das ein Suchbegriff eingetippt werden kann.

Wer nähere Details zu einzelnen Investorenwarnungen erfahren möchte, kann auf den Link "Mehr lesen" im jeweiligen Beitrag klicken.

Überprüfen, ob es bereits eine Warnung vor diesem Unternehmen gibt

Eine Warnmeldung erfolgt nach einem sorgfältigen Ermittlungsverfahren. Die FMA warnt vor Unternehmen, bei denen der Verdacht unerlaubter Tätigkeit besteht, sprich die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein und ohne unter der Aufsicht der FMA zu stehen.

Achtung

Auch wenn es noch keine Warnmeldung gibt, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.

Daher ist es ratsam, auch die Unternehmensdatenbank der FMA zu nutzen. Darin sind alle in Österreich zugelassenen Finanzunternehmen verfügbar, wie Banken und Versicherungen. Nur in dieser Datenbank aufscheinende Unternehmen haben eine Berechtigung, bestimmte Dienstleistungen im Finanzbereich zu erbringen, und werden von der FMA entsprechend kontrolliert.

Tipp

Anlegerinnen/Anleger sollten mit ihrem Geld keine unnötigen Risiken eingehen. Hohe Renditen bei gleichzeitig geringem Risiko sind wirtschaftlich nicht möglich. Grundsätzlich gilt: "Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr."

Wann wird eine Investorenwarnung veröffentlicht?

Eine Investorenwarnung wird dann veröffentlicht, wenn eine Person oder ein Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Berechtigung (Konzession) anbietet. Die Formulierung der Warnung muss jedoch im Hinblick auf mögliche Nachteile der/des Betroffenen verhältnismäßig sein. Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Finanzmarktaufsicht

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Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

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