Allgemeines zur Frauenförderung

Ziel der Frauenförderung ist es, die Unterrepräsentation von Frauen in männerdominierten Berufen und in höherwertigeren Funktionen zu verhindern. Es soll ein gleichwertiger Anteil von Männern und Frauen auf allen Hierarchieebenen, insbesondere in Führungspositionen, sowie der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen im Berufsfeld gewährleistet werden.

Um eine tatsächliche Unterrepräsentation von Frauen in einem bestimmten Berufszweig oder in einer bestimmten beruflichen Hierarchieebene zu verhindern, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen etwa die vorrangige Aufnahme von gleichqualifizierten Frauen bei der Vergabe eines neuen Arbeitsplatzes, die vorrangige Vergabe von Teilnahmeplätzen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder die Möglichkeit, einer gleichqualifizierten Frau (im Vergleich zu einem männlichen Mitbewerber) den Vorrang beim beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.

In Österreich unterscheiden sich die Maßnahmen, die zur Frauenförderung ergriffen werden und deren Umsetzung danach, ob ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Bereich (Bund, Land, Gemeinde) oder im Bereich der Privatwirtschaft besteht.

Rechtsgrundlagen

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)

Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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