Dritter

Sinnverwandter Begriff: Unbeteiligte/Unbeteiligter

In der Rechtssprache wird als Dritte/Dritter eine Person bezeichnet, die außerhalb einer bestimmten Rechtsbeziehung (z.B. Käuferin–Verkäufer) steht. Im genannten Beispiel hat die Dritte/der Dritte weder mit der Käuferin noch mit dem Verkäufer etwas zu tun, sondern ist jede unbeteiligte außenstehende Person.

Beispiel

Durch den Zusammenstoß zweier Fahrzeuge kamen Dritte (unbeteiligte Fußgängerinnen/unbeteiligte Fußgänger) zu Schaden.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER